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Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins - die Unterstützung und Förderung des HarzClassixFestival - auf der Basis der Präambel zu begleiten. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag zum Beitritt und entsprechenden Beschluss des Vorstands.
Die Mitglieder leisten einen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe und die Fälligkeit des Jahresbeitrags werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Für das Gründungsjahr 2013 und die folgenden Geschäftsjahre 2014 und 2015 beträgt der Mitgliedsbeitrag 25,- € p.a. für natürliche Personen und für als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und 250,- € p.a. für andere juristische Personen.

Für Familienmitglieder (Ehepartner/eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder, Eltern und Großeltern; bis zu insgesamt 10 Personen) wird ein Rabatt von 20% auf den regulären Beitrag für ein zweites und weitere 10% für jedes weitere Familienmitglied gewährt, so dass ab dem 10. Familienmitglied die Mitgliedschaft frei ist.

Personen, die bis zum 31. Dezember 2013 ihre Mitgliedschaft beantragt hatten, gelten als Gründungsmitglieder.
Die ursprüngliche Satzung wurde im Rahmen der Gründungsversammlung am 28. Juni 2013 einstimmig verabschiedet. Die aktuell gültige Fassung der Satzung vom 27. September 2013 enthält kleinere notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen, die eine Erteilung der Gemeinnützigkeit für den Verein ermöglicht haben.